Förderung

In diesem Bereich wird alles rund ums das Thema „Förderung“ behandelt werden.

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
    Weiterlesen
  • Energieförderung in Bayern
    WeiterlesenFörderung von Biomasseheizwerken und zugehörigen Wärmenetzen (Förderprogramm BioWärme Bayern)
    Weiterlesen

    Förderung von Biomasseheizwerken und zugehörigen Wärmenetzen in Kombination mit Wärme aus Solarthermie
    Weiterlesen

Förderung der Privathaushalte nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Weiterlesen

Es können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch Klimabonus z.B. die Öltankentsorgung als förderfähige Nebenarbeit vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden.

Weiterlesen Infoblatt vom 31.12.2023, FAQ (7/2024).

Förderung für Privatpersonen zum Anschluss an ein Wärmenetz über KfW (Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus)

Weiterlesen und Details

Schritte zur Umsetzung, Auszug aus den Details:

1. Experten beauftragen
Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden.

Zuge­lassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind sowie alle Fach­unter­nehmer­innen und Fach­unter­nehmer.

2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.

Bitte beachten Sie: Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen durch die nach­trägliche Auf­nahme einer auf­schiebenden bzw. auf­lösenden Bedingung ist nicht zulässig.

Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen stellen wir Ihnen eine unverbindliche Muster­formulierung zur Verfügung. Bei der Über­nahme der Muster­formu­lierung ist darauf zu achten, dass die Formu­lierung auf das indivi­duelle Vor­haben angepasst wird.

3. Registrieren und Zuschuss beantragen
Wenn Sie noch keinen Account im Kundenportal „Meine KfW“ haben, dann registrieren Sie sich zuerst. Ihren bestehenden Account für das KfW-Zuschussportal können Sie für das Kunden­portal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte registrieren Sie sich neu.

Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im Kunden­portal „Meine KfW“.

4. Vorhaben umsetzen
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vor­haben vollständig abge­schlossen haben.

Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmerin oder Ihr Fach­unter­nehmer die ordnungs­gemäße Durch­führung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD)

5. Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Sie haben Ihr Vorhaben erfolgreich umgesetzt? Dann können Sie sich jetzt identifizieren und Ihre Nachweise einreichen.

Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vor­haben durch­geführt haben:

Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben. Dazu benötigen Sie die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD), die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unternehmerin oder Ihr Fach­unternehmer für Sie ausstellt.
Sie laden alle Rechnungen zu den förder­fähigen Kosten hoch.
Sie laden – sofern notwendig – weitere Nach­weise hoch (zum Beispiel für den Klima­geschwindig­keits- oder Einkommensbonus).
Nachdem wir Ihre Angaben und die Einhaltung der Förder­voraus­setzungen geprüft haben, zahlen wir den Zu­schuss auf Ihr Konto beziehungs­weise das Konto der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus.


Stand: 22.12.2024