Förderung
In diesem Bereich wird alles rund ums das Thema „Förderung“ behandelt werden.
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Weiterlesen - Energieförderung in Bayern
WeiterlesenFörderung von Biomasseheizwerken und zugehörigen Wärmenetzen (Förderprogramm BioWärme Bayern)
WeiterlesenFörderung von Biomasseheizwerken und zugehörigen Wärmenetzen in Kombination mit Wärme aus Solarthermie
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Förderung der Privathaushalte nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude
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Es können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch Klimabonus z.B. die Öltankentsorgung als förderfähige Nebenarbeit vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden.
Weiterlesen Infoblatt vom 31.12.2023, FAQ (7/2024).
Förderung für Privatpersonen zum Anschluss an ein Wärmenetz über KfW (Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus)
Weiterlesen und Details
Schritte zur Umsetzung, Auszug aus den Details:
1. Experten beauftragen
Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Zugelassen sind alle Expertinnen und Experten für Energieeffizienz, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind sowie alle Fachunternehmerinnen und Fachunternehmer.
2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fachunternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung. Bei der Übernahme der Musterformulierung ist darauf zu achten, dass die Formulierung auf das individuelle Vorhaben angepasst wird.
3. Registrieren und Zuschuss beantragen
Wenn Sie noch keinen Account im Kundenportal „Meine KfW“ haben, dann registrieren Sie sich zuerst. Ihren bestehenden Account für das KfW-Zuschussportal können Sie für das Kundenportal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte registrieren Sie sich neu.
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im Kundenportal „Meine KfW“.
4. Vorhaben umsetzen
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vorhaben vollständig abgeschlossen haben.
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz bzw. Ihre Fachunternehmerin oder Ihr Fachunternehmer die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD)
5. Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Sie haben Ihr Vorhaben erfolgreich umgesetzt? Dann können Sie sich jetzt identifizieren und Ihre Nachweise einreichen.
Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:
Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben. Dazu benötigen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz bzw. Ihre Fachunternehmerin oder Ihr Fachunternehmer für Sie ausstellt.
Sie laden alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten hoch.
Sie laden – sofern notwendig – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel für den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus).
Nachdem wir Ihre Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft haben, zahlen wir den Zuschuss auf Ihr Konto beziehungsweise das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft aus.
Stand: 22.12.2024